KLASSE B                                                  

Einschluss AM,L              

ab 17 Jahre mit begleitetem Fahren               ansonsten ab 18 Jahre                            Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


                                                  

KLASSE BE            

Vorbesitz Klasse B erforderlich

ab 18 Jahre                             

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

                                                  

KLASSE B mit Schlüsselzahl 96            

Vorbesitz Klasse B erforderlich              

keine eigene Fahrerlaubnisklasse

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren                                                                                                           ansonsten  ab 18 Jahre                                                                                                                              Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.